unverbindlich Anfragen

Förderungen

Eigenheimförderung Land Steiermark

Förderungsberechtigt sind Liegenschafts- oder Wohnungseigentümer, Bauberechtigte (bzw. nahe Angehörige, wie z.B. Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern usw.) mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung.
Gefördert wird die Neuerrichtung eines Eigenheimes. (keine Förderung möglich,wenn das Objekt bereits bezogen wurde, eine Benützungsbewilligung vorliegt oder es eine Fertigstellungsanzeige gibt).

Art und Höhe der Förderung:

Die Förderung ist ein Landesdarlehen mit einer Laufzeit von 20,5 Jahren. Die jährliche Verzinsung beträgt 1% (dekursiv). Verzinsung und Tilgung beginnen mit dem 1. April oder 1. Oktober, welcher der Erteilung der baubehördlichen Benützungsbewilligung, bei allfällig früherem Beziehen der Baulichkeit diesem Zeitpunkt nachfolgt, spätestens jedoch 3 Jahre nach Erteilung der Förderungszusicherung.

Eigenheimförderung Land Steiermark Wohnbau

Quelle Land Steiermark Wohnbau

 

 

Wohnungsrenovierung_1.jpg

Förderungen Wohnhaussanierung

Anpassung von Wohnverhältnissen, Sanierungen und Sonderförderungen des Landes Steiermark
Es werden in der Steiermark jährlich ca. 7.000 Wohnungen und Eigenheime gefördert saniert. Damit leistet das Land Steiermark einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung und Modernisierung bestehender Wohnhäuser und Wohnungen sowie auch zur Schaffung neuen Wohnraums.
Wichtige Ziele der Sanierungsförderungen:
•    leistbares Wohnen
•    Klimaschutz
•    Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen im Bau- und Baunebengewerbe
Das Maßnahmenbündel reicht von...
•    der Verbesserung der thermischen Qualität der Gebäudehülle
•    über die Umstellung bestehender Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen auf alternative Energieformen
•    bis zur barrierefreien Gestaltung von Bestandswohnungen.
Durch die Förderung der "umfassenden Sanierung" und "Assanierung" werden in den steirischen Ortszentren attraktive und leistbare Wohnungen geschaffen. Für die denkmalgerechte Renovierung baukulturell wertvoller Objekte gibt es zudem eine Förderungsmöglichkeit im Rahmen der Revitalisierung.

 

Förderungen zur Wohnhaussanierung und Revitalisierung Land Steiermark Wohnbau

 

Fehler vorbehalten. Bedingungen und weitere Informationen finden Sie unter: https://www.wohnbau.steiermark.at/